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Jan 18
06:36
hey Mädels🙋🏽‍♀️ hätte da mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus… Ich habe in einem neuen Betrieb angefangen zu arbeiten und habe dort eine 28 Stunden Woche (dementsprechend eine 4-Tages Woche, 2 Tage frei!; wir arbeiten auch samstags…) Nun sollte ich meine Urlaubsplanung abgeben. Habe 30 Tage Urlaub. Allerdings wurde mir gesagt, dass die Urlaubsplanung wie folgt aussehen müsse: Wenn ich 4 Tage in der Woche arbeiten gehen, muss ich nicht nur für die vier Tage an denen ich arbeiten müsste Urlaub eintragen, sondern auch für die 2 Tage an denen ich eh schon frei habe. Ich hoffe, dass ich das verständlich erklärt habe. Sowas hab ich noch nie gehört, deswegen kommt es mir ehrlich gesagt sehr komisch vor. Vielleicht kennt sich da jemand arbeitsrechtlich aus und kann mir sagen, ob das so überhaupt erlaubt ist oder ob ich da etwas verarscht wurde?😅 Bei meiner Mum ist es z.B. nämlich nicht so. Sie muss nur Urlaub an den Tagen nehmen, wo sie auch arbeiten müsste… Danke im Voraus!!🫶🏼
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Jan 18
09:18
Ich denke schon, dass das so zulässig ist. Mein Freund arbeitet im Einzelhandel bei einem bekannten Discounter, er hat 36 Urlaubstage und wenn er eine Woche nimmt muss er auch 6 Tage Urlaub eintragen obwohl er nur an 5 Tagen arbeiten würde. Insgesamt hat er somit 6 Wochen Urlaub. Ich arbeite zum Beispiel auch 5 Tage, aber nie an Wochenenden, nur Mo-Fr. Ich habe 30 Tage Urlaub und das sind bei mir genau wie bei ihm 6 Wochen. Bei einer Vollzeitkraft liegt der gesetzliche Mindesturlaub glaube ich bei 24 Tagen und 30 bzw. 36 Tage sind dann entweder tariflich vereinbart oder kulanz vom Arbeitgeber.
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Jan 18
09:50
Ja das ist schon richtig so. Bei einer 6-Tages-Woche hast du bei deinem AG 30 Tage Urlaub und bei deiner 4-Tage-Woche hättest du runtergerechnet dann 20 Tage, die du dann nur an deinen Arbeitstagen nehmen müsstest. Kommt dann im Endeffekt auf das gleiche raus. Das handhabt jeder AG anders, ob er nur die angepassten Urlaubstage gibt oder den vollen Urlaub, den man dann aber auch an den freien Tagen nehmen muss. Kenne beide Varianten.
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Jan 18
17:30
Wenn bei euch ein Mitarbeiter in Vollzeit 30 Urlaubstage hat muss fu die Urlaubstage ins Verhältnis zu deiner Wochenarbeitszeit ausrechnen. Also du wirst als Teilzeitmitarbeiter weniger Urlaubstage haben, diese aber auch nur an deinen Arbeitstagen einreichen müssen. (Also 4 für eine Woche). Das sollte aber eigentlich dein Arbeitgeber auch so im Vertrag geschrieben haben :)
 
Jan 18
19:25
@leeoo Ich geh auch nur 30 Stunden arbeiten hab aber ganz normal 30 Tage Urlaub plus zusatzurlaub Ich glaub das legt jeder Betrieb selber fest wie sie das Handhaben
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